Spitalsärztin/-arzt

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Ärztekanzlei
Vom Assistenzarzt bis zum Primar: Das Einkommen von Spitalsärztinnen und -ärzten setzt sich aus unterschiedlichen, individuellen Komponenten zusammen, die eine differenzierte, steuerliche Betrachtung erfordern.

Vom Grundgehalt über Zuschläge, Pool- und Privatgeldern bis hin zu parallel dazu freiberuflich erwirtschafteten Einkünften aus Gutachter- oder Vertretungstätigkeiten.

Ebenso vielfältig sind die steuerlichen Absetzmöglichkeiten von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, von Frei- und Absetzbeträgen, Kilometergeldern, Pendlerpauschalen bis hin zu Kosten für die doppelte Haushaltsführung und Umzugskosten.

Wohnsitzwechsel oder Sachverhalte, die über die Grenzen - z.B. Südtirol oder Bayern - hinausgehen, finden in Doppelbesteuerungsabkommen Ihre Lösung.

Schnell werden Steuererklärung und Jahressteuerausgleich zur beinahe wissenschaftlichen Herausforderung. Hinzu kommen komplizierte und mitunter finanziell folgenschwere Fragestellungen bei der SVA.

Wollen Sie Ihre Freizeit dafür opfern, sich in den ständig ändernden Gesetzen und Vorschriften zurechtzufinden?
Wir kennen alle Möglichkeiten, die sich Ihnen als angestellte Ärztin, als angestellter Arzt eröffnen, um Ihre individuelle Einkommenssituation möglichst steuerschonend darzustellen und zu veranlagen.

Vom einfachen Jahresausgleich bis zur Rundum-Betreuung – auch im Hinblick auf eine zukünftige Niederlassung – profitieren Sie von unserem Know-how!

Die erste Adresse für Steuerberatung
der Tiroler Ärzteschaft
Kaiserjägerstraße 24
6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 59 8 59 0
Fax: +43 512 59 8 59-25
Ärztekanzlei – Steuerberatung der Tiroler Ärzteschaft