Die Bezahlung muss allerdings spätestens Ende Februar 2022 erfolgen. Wurde bereits im Dezember 2021 eine solche Prämie bezahlt, dann muss sie bei einer weiteren Zahlung in den Monaten Jänner und Februar 2022 angerechnet werden.
Zwischenzeitlich wurde auch verlautbart, dass bereits im Jahr 2021 abgerechnete Prämien, die für diesen Zweck ausbezahlt wurden, in abgabenfreie Prämien umgewandelt werden können. Sollte dies bei Ihnen der Fall gewesen sein, dann teilen Sie dies bitte umgehen Ihrem Steuerberater mit, damit dieser die Umwandlung vornehmen kann.
Aber Achtung! Hier ist Frist bis Ende Jänner 2022! Der Grund liegt darin, dass im Februar 2022 bereits die Jahresmeldungen mit den korrekten Beträgen an die Behörden vorgenommen werden müssen.