Der Sommer steht vor der Tür und damit auch die Urlaubszeit. Im Zuge der vergangenen Lohnabgabenprüfungen wurde auch immer wieder beanstandet, dass die gesetzlichen Urlaubsbestimmungen nicht korrekt eingehalten wurden, was zu teuren Nachforderungen führen kann. Daher widmen wir uns in diesem „Personal & Mehr“ ausführlich dem Thema „Arbeitnehmer und Urlaub“ und liefern rechtzeitig vor den großen Sommerferien die richtigen Antworten auf die häufigsten Fragen aus unserer täglichen Beratungspraxis, wie folgt.
Themen:
- Warum überhaupt Urlaub und wieviel?
- Wie werden Vordienstzeiten in Ihrem Betrieb angerechnet?
- Wie werden andere Vordienstzeiten, Schulzeiten, Studienzeiten angerechnet?
- Müssen Mutterschaftskarenzen angerechnet werden?
- Ab wann entsteht der Urlaubsanspruch?
- Was versteht man unter Urlaubsjahr?
- Kann das Urlaubsjahr vom Arbeitsjahr auf das Kalenderjahr umgestellt werden?
- Für welche Zeiten darf ein Urlaub nicht vereinbart werden?
- Worauf muss man achten, wenn man mit Einzelvereinbarung das Urlaubsjahr auf Kalenderjahr umstellen möchte?
- Wer bestimmt über Verbrauch und Zeitpunkt des Urlaubes?
- Wie funktioniert das nun bei kleinen Ordinationen/Praxen?
- Der Arbeitnehmer hat (wurde) gekündigt und hat noch Urlaub offen. Kann er diesen während der Kündigungsfrist einseitig antreten?
- Gibt es für Jugendliche eine Sonderbestimmung?
- Wird durch eine Erkrankung der Urlaub unterbrochen?
- Wieviel Urlaub steht einem Arbeitnehmer bei Austritt zu?
- Hat der Arbeitgeber Urlaubsaufzeichnungen zu führen?
- Was passiert, wenn ein nicht konsumierter Urlaub verbotenerweise in Geld abgelöst wird?
- Sie und Ihre Arbeitnehmer machen mehr Urlaub als fünf Wochen im Jahr? Hat dies Konsequenzen?
- Kann bei einem Arbeitnehmeraustritt zuviel konsumierter Urlaub zurückgefordert werden?
- Zu guter Letzt: Wann verjährt der Urlaubsanspruch?