Im Team geht vieles leichter, steuertechnisch wird aber leider vieles komplexer. Seit 2001 ermöglicht der Gesetzgeber die Gründung von Gruppenpraxen im Sinne einer Offenen Gesellschaft, „OG“. Diese Unternehmensrechtsform bedingt jedoch eine unbeschränkte (inklusive Privatvermögen), solidarische Haftung aller Gesellschafter für Schulden der OG. Mit dem Jahr 2010 wurde deshalb die Ärzte-GmbH ins Leben gerufen. Vordergründig ist die Steuerbelastung einer GmbH 6,25% niederer als die höchste Einkommenssteuerklasse einer Einzelunternehmerin bzw. eines Einzelunternehmers. Tatsächlich aber stehen einer selbstständigen Ärztin oder einem selbstständigen Arzt viel mehr einkommensmindernde Möglichkeiten offen als dem Gesellschafter-Arzt. Deshalb beginnt sich eine Ärzte-GmbH erst bei sehr hohen jährlichen Einnahmen zu rechnen. Berücksichtigen sollte man auch, dass die Bilanz einer GmbH – und damit die Einkommen jeder beteiligten Ärztin und jedes beteiligten Arztes – vollkommen transparent und für jeden einsichtig im Firmenbuch veröffentlicht wird.
Sie überlegen sich, mit ein oder mehreren Kolleginnen und Kollegen eine Gruppenpraxis zu begründen? Wir beraten Sie sowohl hinsichtlich der verschiedenen Modelle der Rechtsform – jedes österreichische Bundesland hat eigene Gesetze dafür – als auch über deren steuerliche Auswirkungen. Gerne zeigen wir Ihnen Vor- und Nachteile jedes Modells, so wie wir sie in unserer jahrelangen Praxis als Steuerberater der Ärzteschaft erfahren haben. Schließlich führen wir Planrechnungen durch, damit Sie und Ihre Partnerinnen und Partner die richtige Entscheidung für die Zukunft Ihrer Praxis treffen können.
Partnerschaften und Gruppenpraxen
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