Oberstes Gebot ist dabei die alles entscheidende Beschäftigungsbewilligung. Liegt eine solche nicht vor, so ist eine Beschäftigung leider rechtswidrig.
Bei Berücksichtigung folgender 5 Schritte sind Sie Step by Step jedenfalls rechtssicher unterwegs:
- 1. Registrierung:
Flüchtlinge aus der Ukraine müssen registriert sein. - Blaue Aufenthaltskarte:
Nach erfolgter Registrierung wird ein „Ausweis für Vertriebene“ in Form der sogenannten blauen Ausweiskarte ausgehändigt. - 3. Beschäftigungsbewilligung:
Sobald die Aufenthaltskarte vorliegt, können Sie beim AMS einen diesbezüglichen Antrag stellen. - 4. Rasche Abwicklung:
Dazu sollte gemeinsam mit dem Antrag auch gleich „die blaue Aufenthaltskarte“ an das AMS übermittelt werden. - 5. Elektronisches eAMS-Konto:
Unter Services für Ausländerbeschäftigung/Beschäftigungsbewilligung ist eine Antragstellung auch elektronisch möglich.
MEDTAX-Service:
Wenn Sie bei der Antragstellung zur Beschäftigungsbewilligung unsere Unterstützung möchten, dann erledigen wir gerne die Punkte 3. und 4. für Sie. Bitte lassen Sie dazu Ihrer MEDTAX-Kanzlei dazu einfach die blaue Aufenthaltskarte in Kopie zukommen.