Nach aktuellem Stand (Novelle 1.8.2023) sind dabei als Kernteam Allgemeinmediziner und/oder Fachärzte für Kinderheilkunde vorgesehen, wobei mindestens 2 Ärzte als Gesellschafter erforderlich sind. Gesellschafter können auch Angehörige anderer gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe sein, die zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt sind. Hinsichtlich der Rechtsform, sind PVEs entweder, wie Gruppenpraxen oder selbständige Ambulatorien, an einem Standort in der Gesellschaftsform einer GmbH oder OG zu organisieren oder als Netzwerk an mehreren Standorten in Form eines Vereines oder einer Genossenschaft umzusetzen.
Im Folgenden haben wir für Sie die rechtlichen Voraussetzungen sowie die möglichen Förderungen zusammengestellt.
Rechtliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:
- Grundsätzlich bedarf es mindestens zweier Ärzte aus den Bereichen Allgemeinmedizin oder Kinderheilkunde als Gesellschafter einer PVE.
- Es muss eine Lehrpraxis-Bewilligung bzw. die Bereitschaft bestehen, eine solche zu beantragen (sobald die Voraussetzungen vorliegen) und dauerhaft eine Lehrpraktikantenstelle anzubieten.
- Weiters muss mindestens ein Angehöriger des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege im Kernteam dabei sein.
- Es ist eine Ordinationsassistenz im erforderlichen Ausmaß zur lückenlosen Abdeckung der vereinbarten Öffnungszeiten zu installieren.
- Das erweiterte Team soll zumindest drei Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich umfassen. Als Mitglieder des erweiterten Teams kommen folgende Berufsgruppen in Betracht: Logopäden, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Diätologen, Klinische Psychologen und Hebammen.
- Es sind gewisse Mindestöffnungszeiten einzuhalten.
- Eine PVE ist verpflichtet, an den eingerichteten Bereitschaftsdiensten (Wochenend- und Feiertagsbereitschaft sowie Funkbereitschaft) teilzunehmen.
- Die Standorte eines Netzwerkes können von freiberuflich tätigen Ärzten mit Kassenvertrag geführt werden.
- Vorlage eines Versorgungskonzeptes mit Angaben betreffend: Start, Standort, Räumlichkeiten, Leistungsspektrum, Angebot zur Gesundheitsförderung und Prävention, konkretem Kernteam, erweitertem Team, Öffnungszeiten, zeitlicher Verfügbarkeit (Anwesenheits- und Vertretungsregelungen, Rufbereitschaften), Sicherstellung der Betreuungskontinuität etc. Bei Netzwerken sind noch zusätzliche Infos zum Ordinationsmanagement (Patientendokumentation, Terminvergabe etc.) und zum Behandlungsablauf erforderlich.
Förderungen
- Anschubfinanzierung in Höhe von einmalig maximal € 20.000,- pro Gesellschafter (Vollzeitäquivalent) für tatsächlich nachgewiesene Kosten, wie z.B. Kosten für die Gründung der Gesellschaft, Umzugskosten, spezielle EDV-Anforderungen etc.
- Förderung für das PVE-Management in der Gründungsphase nach Meilensteinen (Team steht / Konzept steht / PVE in Betrieb) in Höhe von insgesamt maximal € 30.000,-.
- EU-Förderung bis 2026 als Projekt im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union zur Attraktivierung und finanziellen Förderung von Projekten in der Primärversorgung. Darunter fallen Neugründungen von Primärversorgungseinheiten (TYP A) sowie auch die Förderungen von bestehenden Primärversorgungseinheiten (TYP B). Die Förderung TYP A kann nicht nur für Ärzte, sondern auch für PVE-Besitzgesellschaften gewährt werden. PVE-Besitzgesellschaften dienen dem Bau bzw. der Zurverfügungstellung von Immobilien sowie auch von Betriebs- und Geschäftsausstattung einer geplanten PVE. Die Förderung erfolgt in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 50% der Investitionskosten. Maximal können Investitionskosten von 3,2 Millionen gefördert werden, sodass sich die maximale Fördersumme auf 1,6 Millionen Euro beläuft.
- Vergütung von Personalkosten: Die ÖGK übernimmt die nachgewiesenen Gehaltskosten inkl. Lohnnebenkosten der DGKP sowie Angehöriger der Berufsgruppen des erweiterten Teams.
Der Kostenersatz ist mit dem Durchschnitt der Gehälter nach kollektivvertraglichen Regelungen sowie dem Gehaltsschema der Tirol Kliniken beschränkt. - Bei strukturierter und verbindlicher Einbindung von Mitgliedern des erweiterten Teams mittels Werkvertrag, werden die im Rahmen des Versorgungsauftrags der PVE erbrachten Leistungen in Höhe von max. 100% des jeweils gültigen Vertragstarifs mit den niedergelassenen MTDs ebenso rückvergütet.
- Die Kosten für einen PVE-Manager werden ebenfalls ersetzt.
Achtung: Kosten, die bereits vor der Antragerstellung entstanden sind, fallen durch den Rost!
Resümee
Der Weg in eine PVE ist nicht gerade einfach und ob das wirtschaftlich für die Ärzteschaft überhaupt interessant ist, sollte für jeden Einzelfall genau untersucht werden. Dabei geht es nicht nur um die möglichen Förderungen, sondern vor allem auch um das Honorierungssystem für die erbrachen ärztlichen Leistungen der PVE. Das ist u.E. bei genauem Hinsehen jedenfalls nicht unbedingt das Gelbe vom Ei. Zudem zeigt sich insgesamt ein mächtiges Regelwerk, an das sich die Gesellschafter einer PVE hier zu halten haben. Viel Freiräume bleiben da für einen Arzt als sogenannten Freiberufler nicht mehr. Was aber noch viel mühsamer als die Gründung und die Schwierigkeit der Gewinnverteilung sein wird, ist die Auflösung einer PVE bzw. die Trennung der Gesellschafter, wenn die Zusammenarbeit der Akteure innerhalb der PVE nicht oder nicht mehr funktionieren sollte.
Alle derzeit bekannten Details finden Sie im Handbuch zur Gründung einer PVE unter:
primaerversorgung.gv.at
Bei Interesse empfehlen wir Ihnen, mit den örtlichen Ansprechpartnern der ÖGK Kontakt aufzunehmen. In Tirol wenden Sie sich dazu am besten an Mag. Christian Putschner: christian.putschner@oegk.at Tel.Nr. 0043/5 0766 181524. Dort erfahren Sie auch alles zur PVE-Honorierung.