Vertretungsärzte
Vertretungsärzte werden bei der Ärztekammer als sogenannte Wohnsitzärzte geführt. Der Vorteil gegenüber einer eigenen Niederlassung ist eine schlanke Kostenstruktur. Dennoch gibt es genügend steuerliches Abschreibungspotential, wie z.B. die eigene Pensionsvorsorge bei der gesetzlichen Sozialversicherung sowie auch beim Wohlfahrtsfonds, umfangreiche Fahrtkosten, Fortbildungskosten und vieles mehr. All dies gehört mit bestmöglicher Steuerwirkung berücksichtigt.
Gutachten
Nicht alle Gutachten werden vom Gesetzgeber als ärztliche und damit (umsatz-)steuerbefreite Tätigkeit angesehen. Keine ärztliche Tätigkeit stellen zum Beispiel Vaterschaftstests oder Gutachten im Rahmen von Gerichtsprozessen und hinsichtlich der Wirkung von Medikamenten oder Kosmetika dar. Die Liste ist lang, vieles begründet sich auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes.
Gerne beraten wir Sie, wie Sie aus Ihren gutachterlichen Tätigkeiten möglichst viel für sich behalten – einnahmen- wie ausgabentechnisch.
Betriebsärztliche Tätigkeiten
Betriebsärzten macht seit 2014 vor allem eine komplizierte Regelung zur Umsatzsteuer das Leben schwer. Auch hierzu haben wir für Sie nützliche Arbeitsbehelfe entwickelt.