Vor diesem Hintergrund denkt so mancher daran, bestehende Kursgewinne nun zu realisieren, bevor sie wieder flöten gehen. Steuerlich werden diese Gewinne mit 27,5% Kapitalertragsteuer belegt. Dies gilt seit einiger Zeit auch für die Veräußerung von Kryptowährungen (Käufe ab 1.3.2021). Da Kursverluste nur mit Kapitalerträgen desselben Jahres verrechnet werden können, sollte überlegt werden, heuer auch noch hoffnungslose Minuspositionen abzustoßen.
Nach Aufsaldieren von Kursgewinnen und -verlusten, kann sich so die Kapitalertragsteuer auf die erzielten Kursgewinne merklich reduzieren. Vice versa gilt es, bei bereits eingetretenen Kursverlusten eine gezielte Kompensation mit heuer noch möglichen Kursgewinnen anzustreben.
Achtung! Wenn die Titel bei verschiedenen Banken positioniert sind, dann kann die Verlustverrechnung nur im Zuge der Steuererklärung erfolgen. Dazu bitten wir Sie, Ihrem MEDTAX-Steuerberater gegebenenfalls die entsprechenden Unterlagen im Zuge der Jahresabschlusserstellung zukommen zu lassen.
Kursgewinne aus physischen privaten Goldbeständen sind steuerfrei, wenn die einjährige Spekulationsfrist eingehalten wird. Auch hier kann das richtige Timing also sehr von Vorteil sein.